Anfragen zu Urheberrechtsverletzungen. Im Jahr 2010 erhielt die Deutsche Telekom pro Monat einstweilige Anordnungen zur vorläufigen Speicherung von im Durchschnitt rund 200.000 IPAdressen . Diese Adressen haben die Rechteinhaber oder deren Dienstleister bei ihren Recherchen nach unrechtmäßigem Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet ermittelt. Die Zahl der angegebenen IPAdressen entspricht dabei nicht der Zahl der tatsächlichen Nutzer, die geschützte Werke auf Plattformen angeboten haben: Experten gehen davon aus, dass hinter der Anzahl der angefrag ten IPAdressen eine deutlich geringere Anzahl realer Personen steht. Dies hat technische Gründe: Während eine Person eine Tauschbörse nutzt, kann ihre IPAdresse mehrfach recherchiert werden. Gleichzeitig kann eine Person über einen gewissen Zeitraum hinweg mehrere IPAdressen genutzt haben. Verlässliche Zahlen zur Entwicklung von Urheberrechtsverletzungen existieren nicht. Die Deutsche Telekom verzeichnet allerdings mit 2,28 Millionen beauskunfteten IPAdressen im Jahr 2010 einen Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr (1,4 Millionen). Grund für den Anstieg ist, dass zunehmend mehr Rechteinhaber diesen Weg zur Verfolgung ihrer Rechte nutzen. Bei der Deutschen Telekom haben sich im Jahr 2010 Beschwerden von Nutzern gehäuft, die angeben, zum betreffenden Zeitpunkt nicht im Internet gewesen zu sein. In Einzelfällen könnten ungesicherte oder schlecht gesicherte WLANVerbindungen die Ursache sein. Die Deutsche Telekom hat daher unter anderem einen Ratgeber zum Datenschutz für Kunden entwickelt, der auf diese Problematik hinweist. Zudem ist in den Bedienungsanleitungen der Geräte ein Kapitel mit Hinweisen auf Verschlüsselung und Sicherheit Standard. Darüber hinaus sind die aktuel len WLANRouter der Deutschen Telekom mit einem individuellen Netz werkschlüssel versehen, und die WPA2PSKVerschlüsselung ist bei Lieferung bereits aktiviert. Diese Voreinstellungen machen den Router besonders sicher. IPAdressen. Voraussetzung für die Nutzung des Internets ist eine IPAdresse (Internet ProtokollAdresse). IPAdressen erlauben eine logische und eindeutige Adressierung von Geräten in IPNetzwerken wie etwa dem Internet. Eine IPAdresse wird in der Regel nicht dauerhaft vergeben, da die Anzahl der weltweit verfügbaren Adressen beim aktuellen IPv4Protokoll geringer ist als die Anzahl der möglichen Geräte. Bei jeder neuen Interneteinwahl wird deshalb durch den Internetzugangsanbieter eine so genannte dynami sche IPAdresse vergeben. Die Deutsche Telekom speichert diese Kombi nation aus Benutzerkennung und IPAdresse zur Bekämpfung technischer Angriffe auf die Netzinfrastruktur, der SpamVersendung oder von Angriffen durch Schadsoftware wieTrojaner oder BotNetze sieben Tage lang. Dies geschieht auf Grundlage von § 100 Abs. 1 TKG und § 109 TKG. IPBeauskunftung. Provider wie die Deutsche Telekom sind seit September 2008 gesetzlich verpflichtet, aus ihrem vorhandenen Datenbestand Inhabern von Urheber und Leistungsschutzrechten auf Verlangen Auskunft über Kunden zu geben, die urheberrechtlich geschützte Werke in InternetTauschbörsen (Filesharing) angeboten haben sollen. Der Auskunftsanspruch der Rechte inhaber geht aus dem Urheberrechtsgesetz (§101 Abs. 2 UrhG) hervor. Aufgrund des damit verbundenen Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis muss der Rechteinhaber zuvor eine gerichtliche Erlaubnis beantragen (§101 Abs. 9 UrhG). Innerhalb von sieben Tagen können Inhaber von Urhe ber und Leistungsschutzrechten nach einer festgestellten Urheberrechts verletzung bei Gericht eine einstweilige Anordnung erwirken, dass die im Zusammenhang mit einer Verletzung festgestellten IPAdressen und deren Kundenzuweisung gesichert werden. Das Gericht prüft, ob alle gesetzli chen Voraussetzungen für eine Auskunft vorliegen. Untersucht wird dabei auch, ob der Antragsteller tatsächlich Inhaber der Urheber bzw. Leis tungsschutzrechte ist, ob es sich um eine offensichtliche Urheberrechts verletzung in gewerblichem Ausmaß handelt und ob die Ermittlung der relevanten IPAdresse, deren Zuordnung beim Provider abgefragt werden soll, durch die Rechteinhaber ordnungsgemäß erfolgt ist. Liegen alle Vor aussetzungen vor, erfolgt ein abschließender Gerichtsbeschluss, auf den hin die Deutsche Telekom die gesicherten Daten an den jeweiligen Rechteinhaber oder dessen anwaltliche Vertretung herausgeben muss. Bevor sie dies tut, prüft sie, ob alle dafür notwendigen Beschlüsse und Angaben zur Beauskunftung korrekt vorliegen. Beauskunftet werden dann die vorliegenden Bestandsdaten. Darüber hinausgehende Verkehrsdaten, Kommunikationsinhalte oder sonstige darauf hinweisende Informationen sind nicht Gegenstand der Beauskunftung. Nach Abschluss des Vorgangs löscht die Deutsche Telekom gemäß den gesetzlichen Vorgaben unverzüglich alle entsprechenden Daten. Vergabe und Speicherung der IPAdressen, der Nutzungszeiträume und die Zuordnung zur Kundenkennung durch die Deutsche Telekom fol gen gängigen Methoden der digitalen und automatisierten Datenverarbei tung. Insbesondere die Benutzerkennung schließt Verwechslungen aus. Fehlerhafte Systemfunktionen der Datenverarbeitungs und Datenbanksys teme auf Seiten der Deutschen Telekom sind praktisch ausgeschlossen. Die zur Auskunftserteilung notwendige Datensicherung erfolgt vollauto matisiert ohne händische Eingaben von IPAdressen und Datumsangaben. 11Lagebericht